Welche Kosten fallen an?
Die Vergütung eines Rentenberaters unterliegt den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hierbei richtet sich die Vergütungshöhe nach der Art der Tätigkeit, nach deren Umfang und der Schwierigkeit.
Die Gebühr im Einzelfall bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände, der Bedeutung der Angelegenheit, sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebenden zwischen 190,00 € und bis zu 768,00 € für Privatmandate. Rechnerisch ergibt sich eine Mittelgebühr von 414,00 €. Zu den Gebühren kommen Auslagen (in der Regel 20,00 €) und die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) hinzu. Alternativ kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden.
Bei Firmenmandaten, Vorträgen oder Seminaren für Unternehmen oder andere Institutionen richtet sich das Honorar nach dem Aufwand (Zeit und Inhalt) und wird auf Basis einer Pauschale oder eines Stundensatzes in Rechnung gestellt.
Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten und ist steuerlich absetzbar.